Kindergeldzahlung nach Thailand
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf deutsche Kindergeldzahlungen. Der Anlass, mich mit diesem Thema zu befassen, war folgender Beitrag des Auswärtigen Amtes vom 06.11.2007:
Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten? „Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.......“ (Auszug Originalzitat). [mehr] (Historie WebArchiv HP Auswärtiges Amt 2007) Dieser Hinweis wird bei vielen Menschen die Hoffnung schüren, auch in Thailand Kindergeld zu erhalten. Zumal es sich tatsächlich um einen klar und einfach formulierten Text handelt. Eine Beantragung wird in der Praxis allerdings leider scheitern. Alle Versuche diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, sind meines Wissens, bisher gescheitert. "Leben Eltern mit ihrem Kind in Thailand, so steht Ihnen grundsätzlich kein Kindergeld zu.": http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindergeld-nach-thailand-ist-der-weg-zu-weit_010934.html (Anwalt.de)
Für Menschen, die in Deutschland noch Steuern entrichten müssen, steht allerdings die Möglichkeit offen, zur Minderung der Steuerlast, einen Kinderfreibetrag und einen Erziehungsfreibetrag zu beantragen. Mehr dazu in der Rubrik Steuern [mehr] Links Arbeitsagentur – Merkblatt Kindergeld (PDF) http://www.arbeitsagentur.de
Bundeszentralamt für Steuern - Merkblatt Kindergeld http://www.kiel.de/extranet/eltern_online/Finanzielles/Kindergeld.htm Alle Angaben ohne Gewähr! |