Rentenzahlung nach Thailand
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf deutsche Renten. Ich möchte mit dieser Homepage keinen weiteren Rentenratgeber eröffnen, sondern nur auf die speziellen Besonderheiten und Fallstricke, die ein Auswandern nach Thailand mit sich bringen kann, hinweisen. Damit sollte es möglich sein,
kritische Problempunkte bei der eigenen Rentenversicherung aufzudecken und evtl. gezielt bei der Rentenversicherung zu hinterfragen. Da Thailand weder ein Mitgliedsland der EU ist noch ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, ist in einigen Bereichen des Rentenrechts mit Fallstricken zu rechnen. Am 1. Oktober 2005 haben sich die Träger der einzelnen Rentenversicherer unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung zusammengeschlossen. Zur Vereinfachung
der nachfolgenden Formulierungen bitte ich zu berücksichtigen, dass alle Ausführungen die eine Witwe betreffen, in gleicher Weise auch für einen Witwer zutreffend sind. Altersrente Deutschen und EU-Ausländern wird die Rentenzahlung nach Thailand nicht gekürzt.
Bei der Rentenberechnung führen Beitragszeiten außerhalb Deutschlands sowie beitragsfreie Anteile in der Regel zu Kürzungen. Für thailändische Staatsbürger und sonstige Ausländer, deren Staat kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben wird die Rente leider nur zu 70 Prozent nach Thailand gezahlt. Die Altersrente sollte spätestens 3-4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters beantragt werden. Thailändischen Staatsbürgern, die in Thailand
leben, wird die Rente nur zu 70% gezahlt. In Deutschland lebend wird allerdings zu 100% ausgezahlt.
Meine Petition “Rentenkürzung Thaifrauen” wurde abgelehnt [mehr] Versteuerung der Rente Rentner, die im Ausland leben, müssen ihre Renteneinkünfte in der Regel in Deutschland versteuern. Laut Alterseinkünftegesetz müssen sie seit 2005 eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben. Ob es tatsächlich zu einer Besteuerung kommt, hängt von den individuellen Verhältnissen
des Rentners ab. Die Mehrheit der Rentner wird ihre Renten nicht versteuern müssen. Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand Newsletter der Deutschen Botschaft vom August 2003: In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani
Rentenzahlungen der Steuerpflicht unterlegen wollte. Dies widerspricht dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dieses Problem daher bei dem Finanzamt angesprochen und geklärt. Sollten Steuerforderungen für Rentenzahlungen künftig - eventuell auch von Finanzämtern anderer Regionen - weiterhin erhoben werden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auf das Doppelbesteuerungsabkommen hinzuweisen sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Thailand: http://www.bundesfinanzministerium.de (PDF)
Steuercheck für deutsche Rentner: http://www.rentenservice.com/dprs?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=6000822 http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2004-Steuern-und-Rente-Ertragsanteile-Altersrenten.html
Sollte die Rente so hoch sein, dass sie steuerpflichtig ist, dann dürfte die Rubrik Steuer von Interesse sein. [mehr] Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten
werden in der Regel nicht nach Thailand gezahlt. Renten aus Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz (z. B. Spätaussiedler) werden nicht nach Thailand gezahlt. Der Gesetzgeber hat den Begriff Witwenrente um den Begriff Witwerrente ergänzt. In beiden Fällen ist der gleiche Anspruch gemeint. Um die Formulierungen zu vereinfachen, habe ich nachfolgend einfach nur den Begriff Witwe bzw. Witwenrente benutzt. Selbstverständlich treffen die Ausführungen genauso auf den Witwer zu. Witwenrente Ehen, die bereits vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, oder der Ehegatte bis Ende 2001 gestorben ist, beläuft sich die große Witwenrente auf 60% des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Durch die Rentenreform im Jahr 2002 hat sich für Ehepaare, die
nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder bei denen beide Eheleute nach dem 1. Januar 1962 geboren sind einiges geändert.
Formulare: [Deutsche Rentenversicherung]
Das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 6 A 10320/10.OVG) hat am 26. Mai 2010 folgendes entschieden: “...Der Ausschluss der Witwenversorgung bei
einer Eheschließung nach Vollendung des 65. Lebensjahres des Mitglieds der Versorgungseinrichtung verstoße weder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes noch gegen Vorschriften des Europäischen Rechts...
Es dürfte sehr sinnvoll sein, noch zu Lebzeiten diese Formulare selber auszufüllen. Viele Ehefrauen dürften damit völlig überfordert sein, da die Behördensprache
schon für viele Deutsche unverständlich ist. Bitte lesen Sie die Erläuterung in Formular R501 genau durch. Dies dürfte das Ausfüllen erheblich erleichtern.
Kürzung der Hinterbliebenrente für Thais (Ausländer) aufgehoben Im Bundesgesetzblatt vom 19.12.2007 wurde eine Änderung der Bemessung der Hinterbliebenenrente, mit Wirkung zum 05.05.2005, veröffentlicht. Die vorher
übliche Kürzung auf 70%, für Hinterbliebene die z.B. in Thailand leben, wurde aufgehoben. Nun ist die Staatsangehörigkeit des verstorbenen Versicherungsnehmers für eine evtl. Kürzung entscheidend. Ist der Verstorbene also Deutscher oder EU-Ausländer, wird die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt. Durch die rückwirkende Gültigkeit ab 05.05.2005 dürften viele Witwen in den Genuss von Nachzahlungen kommen. Für die Hinterbliebenenfälle von vor dem 05
.05.2005, weigert sich die Rentenversicherung die Kürzung aufzuheben. Vermutlich wird diesbezüglich ein weiterer Rechtsstreit vor EU-Gerichten zu erwarten sein. Kinderlose Witwe vor Vollendung ihres 45 Lebensjahres
Es wird 24 Monate lang eine sogenannte kleine Witwenrente gezahlt, sofern die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hatte. Die Höhe beträgt 25 Prozent der Rente, die dem Ehemann zugestanden hätte. Heiratet die Witwe innerhalb dieser 24 Monate wieder, bekommt sie eine Abfindung. Wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet hat, erhält sie die große Witwenrente in Höhe von 55% des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Bei einer Wiederverheiratung erhält sie das 24-fache der
durchschnittlichen Monatsrente des letzten Jahres. Witwe mit Kind Sofern die Witwe ein Kind erzieht, erhält sie unabhängig vom Alter oder einer Erwerbsminderung die große Witwenrente in Höhe von 55% und zusätzlich noch einen Zuschlag für die Kindererziehung. Witwe nach Vollendung ihres 45 Lebensjahres Die Witwe erhält die große Witwenrente in Höhe von 55%.
Witwe mit eigenem Einkommen Verfügt die Witwe über eigenes Einkommen, wird dies sowohl nach dem alten als auch dem neuen Hinterbliebenenrecht auf die Witwenrente angerechnet, soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Waisenrente
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zum 27 Geburtstag wenn sie sich in der Schul-/Berufs-Ausbildung befinden oder gebrechlich sind, erhalten Kinder Waisenrente. Neben den leiblichen Kindern werden auch Adoptivkinder, Pflegekinder, Enkelkinder oder Geschwister anerkannt, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gewohnt haben und von ihm im Wesentlichen unterhalten wurden. Sterbevierteljahr - Sterbeübergangszeit Für die ersten 3 Monate nach dem Ableben des Ehegatten erhält die Witwe generell die volle Altersrente des Gatten ausgezahlt.
Beitragserstattung der Rentenbeiträge für Thais Thais, die in Deutschland in Folge Ihrer eigenen Berufstätigkeit in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben, und sich nun in Ihrer Heimat niederlassen, können sich nach einer Wartezeit von 24 Monaten, die selbst eingezahlten Rentenbeiträge (Arbeitnehmeranteil) ausbezahlen lassen. Der Arbeitgeberanteil wird leider nicht erstattet. Deutschen steht diese Möglichkeit nicht offen. Allgemeine Wartezeit Sie erfordert die Einzahlung von mindestens 60 Monatsbeiträgen in die Rentenversicherung und ist eine generelle Voraussetzung für alle oben aufgeführten Rentenarten. In speziellen Sonderfällen kann diese allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt sein, wenn z. B. Erwerbsminderung durch einen
Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, einen Unfall im Wehrdienst oder Ähnliches eingetreten ist. Rehaleistungen der Rentenversicherung werden nicht nach Thailand gezahlt Zuschuss zur Krankenversicherung von Rentnern durch die RV Werden nicht nach Thailand gezahlt. Dieser Passus kann zu einem unverhofften teuren Fallstrick entwickeln, wenn der Rentner seinen Umzug nach Thailand der Rentenversicherung nicht mitteilt und diese dies später erfährt. Da ihm dieser Zuschuss in Thailand nicht zustand, muss er mit einer Rückforderung der
entsprechenden Summe durch die Rentenversicherung rechnen. Dies kann sich im Laufe der Zeit zu einem unangenehmen hohen Beitrag summieren! Riester-Rente Nach dem Wegzug ins Ausland muss die Förderung zurückbezahlt werden. Für
Leute, die vorhaben später einmal nach Thailand auszuwandern, dürfte es demnach nicht sonderlich sinnvoll sein, eine Riester Rente abzuschließen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt diese Praxis allerdings gegen EU-Recht. Eine Anpassung der Riester Rente an das EU-Recht wird vermutlich allerdings auf den EU-Raum beschränkt sein.
http://www.rententips.de/rententips/riester/index.php http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente Wikipedia
Millionen-Rückforderungen - Bund vergrätzt Riester-Sparer http://www.ftd.de FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
Wie Sparer die Riester-Falle vermeiden http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,756377,00.html SPIEGEL ONLINE Rürup-Rente Anders als bei der Riester-Rente muss nach einem Wegzug ins Ausland die
Förderung nicht zurück bezahlt werden. Da es sich bei den Anbietern um private Versicherer handelt, die verständlicherweise Gewinn anstreben, sollte die Wirtschaftlichkeit jeweils genau geprüft werden. Anbieter, bei denen sich erst bei Erreichen des neunzigsten Lebensjahrs eine tatsächliche Rendite einstellt, sind kein Einzelfall. http://finrex.de/artikel/1214/ruerup-rente-ausland finrex.de http://www.rententips.de/rententips/ruerup-rente/index.php http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente Wikipedia Deutsche Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Rentenservice Deutsche Post http://www.rentenservice.com (Konto- und Adressenänderungen sind online möglich) Links für deutsche Rentner http://www.bmas.de/DE/Service/Rentenlexikon/inhalt.html BMAS http://www.deutsche-rentenversicherung.de http://www.rentenservice.com -Rentenservice Deutsche Post http://www.ihre-vorsorge.de http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2006-Rente-ins-Ausland-Wer-hat-Anspruch.html http://www.ihre-vorsorge.de/lexikon/single/glossary-detail/witwenrente.html?type=0&cHash=b189bc54d1 http://www.rententips.de http://www.rententips.de/rententips/lexikon Renten Lexikon http://www.ihr-Rentenplan.de http://de.wikipedia.org/wiki/Rente Wikipedia Gesetzliche Erwerbsminderungsrente http://www.versicherung-portal-1.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/.... Lebensbescheinigung für Deutsche
Die Deutsche Rentenversicherung muss jährlich, überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin noch vorliegen. Es wird Ihnen hierzu eine Lebensbescheinigung (Erklärungen zum Weiterbezug einer Rente) zugesandt. Diese Erklärung kann von allen örtlichen Behörden, Banken, Krankenhäusern, Rotem Kreuz, Notaren bestätigt werden. Eine zusätzliche
Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft ist nicht mehr (Stand Juli 2008) erforderlich. In Ausnahmefällen können auch die Konsulate und die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland dies übernehmen. In Pattaya stellt freundlicherweise auch der österreichische Konsul Rudolf Hofer [Anschrift] auch deutschen Staatsbürgern eine solche Bescheinigung aus.
Wer die Lebensbescheinigung bis Ende September nicht erhalten hat, sollte sich
umgehend an die Rentenversicherung wenden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Rentenzahlung eingestellt wird.
In mir vorliegenden Einzelfällen wird allerdings auch einmal darauf verzichtet.
Meine Nachfrage beim Rentenservice der Deutschen Post, welche Kriterien diese Sonderbehandlung rechtfertigen, wurde folgendermaßen beantwortet: “...Es ist
vom Einzelfall und Land abhängig, ob eine Lebensbescheinigung vom Rentenempfänger angefordert wird oder nicht...”. Eine wirkliche Klarstellung hatte ich mir anders vorgestellt. Download des Formulares beim Rentenservice der Deutschen Post: http://www.rentenservice.com/dprs?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=6000715
Lebensbescheinigung für Schweizer In Pattaya lebende AHV- und IV-Rentner können bei SwissLaw in Pattaya, in der Thepprasit Road (Condo-Komplex gegenüber FARANG), für 300 Baht die
notwenige Lebensbescheinigung beglaubigen lassen. Alternativ übernimmt dies auch kostenlos das Immigration Office. Überweisung Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente selbstverständlich auch nach Thailand. In §47 des SGB-I finden Sie dazu folgende gesetzliche Regelung: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0104700 Auszahlung von Geldleistungen
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden.... Deutsch Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_47R3.3 R3.3 Auslandszahlungen Bei Zahlungen an Empfänger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (Auslandszahlungen) sind diese kostenfrei auf die vom Empfänger angegebene Kontoverbindung zu leisten bzw.
durch andere Zahlungsformen (z. B. Scheckzahlung) vorzunehmen. Die Kostenfreiheit gilt bei der Überweisung auf ein Konto des Empfängers sowohl für den personellen Tätigkeitsaufwand des Rentenversicherungsträgers als auch für die Kosten der Überweisung selbst, d. h. etwaige Gebühren des überweisenden Geldinstituts. Kosten für die Errichtung oder Führung des Kontos sowie etwaige Buchungs- oder Umrechnungsgebühren beim Geldinstitut des Empfängers werden von der Kostenfreiheit
nicht erfasst. Der Rentenversicherungsträger kann auch nicht für mögliche Verluste durch eine Währungsumrechnung bei dem Geldinstituts des Empfängers herangezogen werden.... In der Praxis fallen allerdings dennoch die Gebühren der Korrespondenzbank sowie
der thailändischen Bank an. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Rente in € überwiesen wird. Eine Überweisung von THB würde durch den in Europa gültigen ungünstigeren Wechselkurs zu einer recht hohen finanziellen Einbuße führen. Ich weise hier extra darauf hin, da dies tatsächlich in einigen mir bekannten Fällen so passiert ist. Auch ein plötzlicher Wechsel zu einer Korrespondenzbank mit höheren Gebühren kann jederzeit, ohne vorherige Absprache, vom Rentenservice
der Deutschen Post, vorgenommen werden. Daher sollten die Empfangsbelge der thailändischen Bank unbedingt ständig kontrolliert werden. - Wurde der eingegange Betrag tatsächlich in € überwiesen?
- Hat sich dieser Eurobetrag im Vergleich zu den Vormonaten vermindert?
Wenn dies zutreffend sein sollte, wäre ein sofortiger Einspruch bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Rentenservice der Deutschen Post erforderlich.
Rubrik [Sterbe-Vorsorge in Thailand] Links für schweizer Rentner http://www.swisslawnet.com swisslawnet http://www.avs-ai.ch CH-AVS http://www.eda.admin.ch/bangkok_emb/g/home.html Schweizer Botschaft Bangkok Alle Angaben ohne Gewähr! Ich selbst, der Betreiber von www.Siam-Info.de (Heinz Klaus Thiesen), stehe in keinerlei geschäftlicher Verbindung, mit oben aufgeführten Unternehmen. Daher übernehme ich selbstverständlich auch keinerlei Verantwortung für die Informationen der oben aufgeführten Unternehmen. Die Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. |