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Arbeiten in Thailand
Um in Thailand arbeiten zu dürfen, müssen Ausländer unbedingt im Besitz einer Arbeitsgenehmigung (Work Permit) sein. Diese wird allerdings nur dann bewilligt, wenn der Ausländer über eine in Thailand gefragte Qualifikation verfügt. Einzelheiten sind im „Alien Employment Act“ beschrieben. Es besteht eine lange ausführliche Liste mit für Ausländer verbotenen Berufen. Investoren mit ausreichendem Investitionsumfang wird durch das Board of Investment (BOI) die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erleichtert. Dies trifft auch auf das ausländische Personal ausländischer Firmen zu.

Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist ein bestehendes „Non-Immigrant Visum Type B“ oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis „Residence Permit“. 

Ministry of Foreign Affairs, Kingdom of Thailand
Non-Immigrant Visum Type B

Bei den thailändischen Behörden wird davon ausgegangen, dass der ausländische Arbeitnehmer ein Einkommen von monatlich 50 000 Baht oder höher hat und der entsprechende Betrag auch versteuert wird. Nur wenn der ausländische Arbeitnehmer mit einer Thai verheiratet ist, wird von dieser Mindestforderung abgesehen.

Die erteilte Arbeitsgenehmigung ist an Tätigkeit und Arbeitsplatz gebunden. In der Praxis muss also zuerst ein Arbeitgeber gefunden werden und erst dann kann für genau diesen Arbeitsplatz eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes muss, auch wenn es sich um eine gleichartige Beschäftigung handelt, auf jeden Fall eine neue Arbeitsgenehmigung beantragt werden.

Board of Investment of Thailand:
Firmengründung/Investition

Jobs in Thailand (Job-Suchmaschinen)
careerJET.co.th
jobsDB.com
Für Ausländer verbotene Berufe
Arbeiter, Hilfsarbeiter
Arbeiten in Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei, Farmaufsicht
Maurerhandwerk, Zimmerhandwerk oder andere Gewerke
Holzschnitzereien
Steuern von Fahrzeugen (außer Piloten bei internationalen Gesellschaften)
Laden betreiben
Auktionator
Buchführungsprüfung (gelegentliche interne Rechnungsprüfung zulässig)
Edelsteine schneiden oder polieren
Friseur/in oder Kosmetiker/in
Handweberei
Matten-Weberei oder Herstellung aus Schilf, Stroh oder Bambus
Papierproduktion in Handarbeit
Lackwarenherstellung
Herstellung thailändischer Musikinstrumente
Herstellung von Gravurprodukten
Gold- oder Silberschmied, Verarbeitung anderer wertvoller Materialien
Herstellung von Bronzewaren
Herstellung thailändischer Puppen
Herstellung von Matratzen oder Polsterdecken
Herstellung von Kollektenschalen
Manuelle Herstellung von Seidenprodukten
Herstellung von Buddhastatuen oder Bildern
Herstellung von Messern
Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen
Schuhmacher
Hutmacher
Maklertätigkeit und Vermittlertätigkeit (im internationalen Geschäft zulässig)
Schneider
Herstellung von Keramik
Manuelle Zigrettenherstellung
Jurist
Bürotätigkeit
Seidenherstellung in Handarbeit
Schriftsätzer für Thaischrift
Straßenverkäufer
Touristenführer oder Reiseagent
Architekt
Hoch oder Tiefbauingenieur

-Stand April 2015-

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