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Sterbevorsorge
Ich möchte Sie an dieser Stelle mit keiner juristischen Abhandlung langweilen, sondern nur einen Denkanstoß geben und auf wichtige Punkte, die oftmals übersehen werden, hinweisen.

Es mag makaber klingen, sich zu Lebzeiten Gedanken über den eigenen Tod zu machen, der (hoffentlich) noch in so weiter Ferne liegt, sinnvoll ist es auf jeden Fall. Man sollte, im Interesse seiner Lieben, schon zu Lebzeiten seine Angelegenheiten geordnet haben.

Dies gilt selbstverständlich für beide Teile einer Partnerschaft.

Am ehesten wird man in diesem Zusammenhang an das Verfassen eines Testaments denken. Dies dürfte auch einer der wichtigsten Punkte sein. Zu bedenken ist auf jeden Fall, die Einhaltung der entsprechenden Form, damit es auch wirklich juristisch nicht anfechtbar ist. Schon einfache Fehler, wie das Schreiben des Testaments mit einem PC oder der Schreibmaschine machen es ungültig. Sinnvolle Ratgeber, zumindestens für Deutsche, dürften folgende Homepages sein:

● finanztip.de:
Gesetzliche Erbfolge
● Wikipedia:
Testament

Auch der Aufbewahrungsort des Testaments kann von entscheidender Bedeutung sein. Wenn es im Ernstfall nicht gefunden wird oder auch böswillig unterschlagen wird, hat es schnell seinen Sinn verfehlt. Daher sollte der Partner/in genau informiert sein, wo alle Unterlagen, die im Sterbefall relevant sein dürften, zu finden sind. Um Unterschlagung des Testaments auszuschließen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, es über die Botschaft im Heimatland aufbewahren zu lassen.

Im Testament sollte möglichst genau verfügt werden, wie die Verteilung des Vermögens zu erfolgen hat. Eine klare, unmissverständliche Formulierung kann spätere Streitigkeiten unter den Erben vermeiden helfen.

Mit einer sogenannte Patientenverfügung können Sie festlegen, bis zu welchem Grad medizinische lebensverlängernde Maßnahmen im Ernstfall zu erfolgen haben. Im Frühjahr 2007 wurde dies nun auch in Thailand gesetzlich geregelt. Formale Ausführungsbestimmungen waren bis zum August 2007 allerdings noch nicht bekannt. Es könnte daher sehr sinnvoll sein, bei der Ausstellung eines Testaments und einer damit verbundenen Rechtsberatung, dieses Thema mit einem Anwalt abzuklären.

Des Weiteren halte ich es für sehr ratsam, genau festzulegen, wie mit dem eigenen Leichnam zu verfahren ist. Andernfalls wird, evtl. gegen Ihre eigentliche Absicht, ihre sterbliche Hülle kostenaufwendig in Ihre Heimat überführt und dort beigesetzt.

Eine Liste mit Anweisungen für den Sterbefall und wichtigen Adressen sollte beigelegt werden. Darin geben Sie an, welche Versicherungen, Abonnements von Zeitschriften, Handyverträge, Internetprovider usw. zu kündigen sind.

Lebensversicherungen oder Sterbekassen, die im Todesfall eine Prämie ausschütten, müssen natürlich informiert werden. Derartige Policen gehören daher zu diesen Unterlagen.

Für evtl. Hinterbliebenenrente bzw. Pensionsansprüche sollten die Adressen der Rentenkasse bzw. des Versorgungsamtes aufgeführt sein. Die notwendigen Formulare für die Hinterbliebenenrente stehen bei der Rentenversicherung zum Download bereit.

Es dürfte sehr sinnvoll sein, noch zu Lebzeiten diese Formulare selber auszufüllen. Viele Ehefrauen dürften damit völlig überfordert sein, da die Behördensprache schon für viele Deutsche unverständlich ist. Bitte lesen Sie die Erläuterung in Formular R501 genau durch. Dies dürfte das Ausfüllen erheblich erleichtern.

Es dürfte sehr sinnvoll sein, noch zu Lebzeiten diese Formulare selber auszufüllen. Viele Ehefrauen dürften damit völlig überfordert sein, da die Behördensprache schon für viele Deutsche unverständlich ist. Bitte lesen Sie die Erläuterung in Formular R501 genau durch. Dies dürfte das Ausfüllen erheblich erleichtern.

Es ist zu empfehlen, wichtige eigene Verfügungen und das Testament in die Thaisprache übersetzen zu lassen. Für die Formalitäten mit den Behörden in der alten Heimat, der Botschaft, mit Versicherungsgesellschaften oder besonders mit der Rentenversicherung wäre ein Freund, dem man wirklich umfassend vertrauen kann, eine echte Hilfe für die Hinterbliebenen. Schon zu Lebzeiten sollte man dieses Thema mit einem wirklich zuverlässigen Freund und eigenem Partner absprechen.

Deutsche Behörden und auch Versicherungsgesellschaften sind in ihrer Arbeitsweise sehr genau und kennen kaum Spielräume.

In Thailand wird bei der Ausstellung von Dokumenten schon einmal nicht auf die korrekte Schreibweise des Namens geachtet. Häufig werden Namen recht willkürlich geschrieben. In den Personalpapieren und sonstigen Papieren variiert die Schreibweise tatsächlich oftmals. Achten Sie darauf, dass die Schreibweise, genau wie sie in Ihrer Heiratsurkunde erfolgte, durchgängig in allen Papieren, besonders bei ID-Karte und Reisepass, durchgehalten wird. Wenn Sie nun Fehler feststellen, können Sie die Papiere ändern lassen. Einzig die Heiratsurkunde lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern.

In anderen Fällen vergisst der Partner/in nach einer Heirat evtl. die Umschreibung des Namens. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Thaifrauen nach der Heirat ihren Mädchennamen weiterführen dürfen, sie also nicht mehr zwangsweise den Namen des Ehegatten annehmen müssen. Trotzdem ist sie verpflichtet, in ihren Papieren den Familienstand auf verheiratet abändern zu lassen.

Auch Daten sollten Sie genau überprüfen. So schleichen sich z.B. häufig Fehler ein, wenn die Thaijahreszahl in die christliche Kalenderrechnung umgerechnet werden soll. Ein simpler Rechenfehler, oder ein falsch geschriebener Name, können später große Probleme mit den Behörden oder den Versicherungsgesellschaften in der alten Heimat bereiten.

Vergessen Sie bitte nicht, bei aller Absicherung Ihrer Hinterbliebenen, Ihre eigene Absicherung. Es ist nicht vorhersehbar, ob Sie Ihren Partner bzw. Partnerin überleben. Gehört das Haus, in dem Sie wohnen, Ihrem Partner/in? Klären Sie solche Unwägbarkeiten ab. Im ungünstigsten Fall müssen Sie das Haus, dass Sie evtl. mitfinanziert haben, für deren Erben räumen. Wollen Sie den Kontostand ihres gemeinsamen Kontos mit den Erben teilen?

Im thailändischen Erbrecht gibt es keinen Pflichtteil, mit einem Testament kann das Erbe also alleine auf den Partner beschränkt werden.

Kurze Zeit nach dem Tod erhält die Bank automatisch von den Behörden eine Mitteilung über den Sterbefall. Sollte das Konto auf die Namen beider Partner ausgestellt worden sein, so kann die/der Witwe/r nur noch über die Hälfte des Guthabens verfügen. Der restliche Betrag wird von der Bank bis zur abschließenden Klärung der Erbsache blockiert. Dies gilt auch für alle neu eingehenden Zahlungen. Es ist daher davon abzuraten, auf dieses Konto weiterhin zu überweisen. Um die Erbschaftsangelegenheit in Gang zu setzen, wird ein Rechtsanwalt benötigt. Nachdem dieser dann die Abwicklung auf den Weg gebracht hat, sollte die endgültige Klärung dann laut Aussage von Bankmitarbeitern nach 45 Tagen abgeschlossen sein. Wie lange dies in der Praxis tatsächlich dauern wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Hinterbliebene, die direkt nach dem Sterbefall das gemeinsame Konto leer räumen, sind demnach nicht betroffen. Für den Fall, dass sich später herausstellen sollte, dass weitere Erben einen Anspruch darauf gehabt hätten, dürfte dies allerdings rechtlich sehr problematisch sein.

Da es in Thailand den Berufsstand eines Notars nicht gibt, übernehmen Rechtsanwälte deren Aufgabe. So kann es durchaus sinnvoll sein, dass der thailändische Partner/in vom Anwalt ein Testament zu Ihren Gunsten verfassen lässt.

Auch Ausländer können in Thailand Immobilien erben
In der Wochenzeitung
Der Farang 17/2011 erklärt Rechtsanwalt Markus Klemm, dass auch Ausländer Immobilien in Thailand erben und dadurch auch anschließend dauerhaft besitzen können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Partner/in ein langes erfülltes Leben, dass die oben angesprochene Vorsorge sehr spät zum Tragen kommt.

Siehe auch die Rubriken:
Vorsorge-Vollmacht
Rente
Beamtension
Rechtsanwälte für thailändisches Recht
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