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Vorsorgevollmacht
Der nachfolgende Beitrag wurde freundlicherweise von Herrn Heinz Sommanat vom
Altenpflegeheim Baan-Farang in Surin zur Verfügung gestellt.

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist
Um ein Pflegefall zu werden, muss man nicht alt oder krank sein. Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder ein Verkehrsunfall reichen aus. Und wenn man dann nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, müssen andere die Entscheidungen übernehmen.

Ohne Vollmacht bekommt aber nur eine verheiratete Ehefrau z.B. Auskunft von einem Krankenhaus. Aber bei der Bank oder den Behörden nützt die Heiratsurkunde dann auch nichts mehr. Es muss eine beglaubigte, schriftliche Vollmacht geben. Wenn der Vollmachtgeber aber nicht mehr in der Lage ist, diese beim Notar, Anwalt oder Behörden zu unterschreiben, wird das Problem dramatisch. Und das ist in Thailand nicht anders als in Deutschland. Wird ein Farang in Thailand zum Pflegefall und hat keinen Bevollmächtigten, wird die Botschaft informiert und die leitet den Fall an die Landesbehörden weiter.

In Deutschland gibt es dann die Sozialgesetze, die einen gerichtlichen Betreuer vorschreiben. Bevor ein Gericht in Deutschland einen Betreuer (früher Vormund) beauftragt, wird beim Vorsorgeregister in Berlin nachgefragt, ob eine Vorsorge-Vollmacht besteht. In diesem Register sind schon über 1,3 Millionen Vollmachten registriert und über 20.000 Mal im Monat fragen deutsche Gerichte dort an. Besteht eine Vorsorgevollmacht, wird der Bevollmächtigte vom Gericht beauftragt bzw. benachrichtigt. Besteht keine Vollmacht, wird das Gericht einen amtlichen Betreuer (bei Firmen würde man Konkursverwalter sagen) beauftragen. Dieser Betreuer hat nun die Generalvollmacht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nachträglich eine Vollmacht von einem Betreuer zu übernehmen geht nur mit einer Klage vor dem Sozialgericht. Diese Klagen dauern sehr lange, kosten viel Geld und haben wenige Erfolgsaussichten.

Es ist egal, ob sich der Pflegefallpatient nun in Deutschland, in Thailand oder irgendwo anders im Ausland befindet; der gerichtliche Betreuer wird als Erstes von seinem Aufenthaltsbestimmungsrecht Gebrauch machen und die Einweisung in ein deutsches Pflegeheim (immer das Billigste) veranlassen. Dann wird der Betreuer alles Geld zusammenkratzen, Bankkonten und alle Verträge kündigen und den Haushalt auflösen. Auch die Versteigerung von Immobilien gehört zu seinen Aufgaben. Sollte dieses alles nicht zur Deckung der Pflegekosten (in Deutschland ab 4.000,- Euro/monatlich) ausreichen, wird er von den Kindern der Pflegeperson notfalls den Lohn pfänden lassen, um seine eigenen Leistungen (zuerst) und die Pflegeheimkosten zu sichern. Dieser gerichtliche Betreuer kümmert sich also nicht um das Wohlergehen seines Pflegefalls (dafür bezahlt er das Pflegeheim) sondern nur um das finanzielle. Diese „Verwaltung“ von hilfsbedürftigen Menschen in teilweise heruntergekommenen Pflegeheimen hat auch zum Unwort „Pflegenotstand“ beigetragen.

Man sollte sich selbst nichts vormachen. Alle alten Menschen sterben nun einmal. Fast 90% werden zuvor zum Pflegefall, oft jahrelang. Und weniger als 50 % aller Farang in Thailand sind wohl verheiratet. Noch viel weniger hat wohl schon eine Vorsorgevollmacht erteilt oder das Ableben geregelt. Auch wer glaubt, gute Freunde oder eine liebevolle Thaifreundin wird das dann schon regeln, täuscht sich häufig. Auch wenn die wissen, wo sich die Dokumente befinden und wie die Visumsangelegenheiten zu regeln sind, endet alles schnell, wenn es keine Vollmacht gibt. Diese Vollmacht muss aber vor dem Pflegefall unterzeichnet und beglaubigt sei, und zwar im nachweislichen „geistig gesunden“ Zustand. Selbstverständlich sollte diese Vollmacht auch ins Thailändische übersetzt und amtlich beglaubigt sein. Um die Wirksamkeit dieser Vollmacht zu „testen“, kann man den Bevollmächtigten bitten, schon mal einen Behördengang (Antrag eines Jahresvisums) oder eine Bankaktion (Überweisung) zu machen. Sollte dann eine selbst formulierte Vollmacht nicht akzeptiert werden, kann man noch Änderungen oder Ergänzungen vornehmen.

Einfacher und sicherer ist es, eine vorgefertigte Version einer solchen Vollmacht (z. B. vom Vorsorgeregister) zu übernehmen oder von einem Notar oder Anwalt anfertigen zu lassen. In einfachen Fällen (ohne Immobilienbesitz) reicht eine solche privatrechtliche Vollmacht, wenn diese unter Zeugen erstellt und unterschrieben wird. Bei Immobilienbesitz in Deutschland oder Hausbesitz (Kondominium) in Thailand ist aber eine notarielle Ausfertigung unerlässlich. Diese (private) oder notarielle „Generalvollmacht“ für den Pflegefall wird dann bei dem Notarregister für Vorsorgevollmachten in Berlin eingereicht. Für die Registrierung fallen nur einmalige Kosten von 13,- Euro (Stand 2011) an. Die Notargebühren richten sich nach dem Wert, liegen aber fast immer über 500,- Euro. Man bekommt nach der Registrierung eine (Scheck) Karte, die man immer in der Geldbörse bei sich tragen sollte (bitte auch ins Thailändische übersetzen lassen). Das Original bzw. die notarielle Ausfertigung dieser Generalvollmacht sollte man dann noch nicht dem Bevollmächtigten aushändigen, sondern bei seinen wichtigen Dokumenten verwahren. Wenn es aber nun keine Frau, Freunde, Kinder, Enkel, Geschwister oder andere Vertraute gibt, denen man diese schwere Aufgabe zumuten möchte, kann man auch darauf spezialisierten Firmen oder Organisationen diese Aufgabe übertragen. Bisher gibt es so etwas in Thailand wohl nur von uns, einem familiären Altenpflegeheim mit dem Namen „Ban-Farang“ in der Nähe von Surin (Link siehe unten). Wir haben mit so etwas schon Erfahrungen, weil wir das in Deutschland auch schon gemacht haben. Als Deutscher kenne ich mich mit den Behörden besser aus, als jede thailändische Ehefrau. Es bleibt aber immer eine Vertrauenssache, wen man auswählt. Eine Garantie auf eine korrekte Handhabung durch den Bevollmächtigten gibt es aber wohl nicht. Die Alternative, ein deutsches Altenheim mit gerichtlichem Betreuer ist dann auch nicht besser. Auf Anfrage bei anderen Alten- und Pflegeheimen oder Seniorenresidenzen wird eine solche Vorsorgevollmacht wohl noch nirgends angeboten. Natürlich dürfte so eine Vorsorgevollmacht auch für alle anderen Nationen geeignet und sehr wichtig sein. Allerdings gilt das Vorsorgeregister in Berlin nur für Deutsche. Ob es in anderen Ländern auch solche Register gibt, konnte noch nicht herausgefunden werden.

Für misstrauische Vollmachtgeber empfiehlt sich, das Original von einem Anwalt, Notar oder andern Vertrauten erst gegen den „Nachweis der geistigen Unzurechnungsfähigkeit des Vollmachtgebers“ herausgeben zu lassen. Dann kann der Bevollmächtigte nicht „sofort loslegen“. Man kann auch eine „geheime“ Vollmacht jemandem erteilen (oder auch mehreren), die davon erst erfahren, wenn der Pflegefall eintritt. Ob diese Bevollmächtigten sich dann um den Pflegepatienten kümmern und die Vollmacht überhaupt annehmen, ist ungewiss. Denn verpflichtet ist grundsätzlich niemand, das zu übernehmen. Darum empfiehlt es sich, mehrere Personen zu bevollmächtigen, wobei eine Reihenfolge vorgegeben wird. Der Haupt-Bevollmächtigte sollte auch ermächtigt sein, Untervollmachten zu übertragen oder Teilvollmachten (auch befristete) weiterzuleiten. Bei größeren Vermögenswerten können auch zwei oder mehrere Bevollmächtigte als gemeinsam handelnd oder zur Kontrolle eingesetzt werden (4-Augenprinzip). Es kann auch in der Vollmacht Einschränkungen und Ausschlüsse geben. Bei Missbrauch kann über das Sozialgericht einem Bevollmächtigten auch die Vollmacht wieder entzogen werden. Praktisch wird es sich bei den Vermögenswerten von hier lebenden Farang hauptsächlich um die Rente handeln. Und ein Bevollmächtigter wird die Aufgabe auch nur übernehmen, wenn er dafür honoriert wird, was in der Vollmacht festgelegt sein sollte. Wir von „Ban-Farang“ berechnen dafür aber nichts, da es sich ja sowieso um die Übernahme in unsere Pflegeeinrichtung handelt. Bei uns wird eine solche Vorsorgevollmacht nur übernommen, wenn der Vollmachtgeber über eine ausreichende Rente oder ein entsprechendes Vermögen verfügt, um die Pflegekosten von gut 2.000,- Euro zu decken. Die genauen Bedingungen sind auf der Website von
http://www.altenpflege-thailand.de gut nachzulesen. Andere Vollmachtnehmer werden auch wohl nur bei ähnlichen Bedingungen für eine vernünftige Pflege sorgen. In jedem Fall sind die Kosten für schwerste Pflegefälle und auch die Bestattungskosten hier in Thailand um ein vielfaches niedriger, als in Deutschland und Europa.

Wer also nicht vorgesorgt hat und nicht über ausreichende Finanzen verfügt, kann ganz sicher mit seiner „Abschiebung“ aus Thailand rechnen, wenn er zum Pflegefall geworden ist. Wie unterschiedlich dann die Pflege ausfällt, kann man gut auf der Website von „Ban-Farang“ nachlesen, wenn man als Alternative sich Fälle vom alltäglichen "Pflegenotstand in Deutschland" von Google suchen lässt.

Also warten Sie nicht, bis es zu spät ist. In diesem Sinne grüßt Heinz Sommanat

Anmerkung des Webmasters von siam-info:
Unabhängig davon, ob man nun tatsächlich dem Altenpflegeheim seine Vorsorgevollmacht ausstellt, sollte man sich dieser Problematik einmal zuwenden und entsprechende Überlegungen anstellen. Ob und wie man sich dann im Endeffekt entscheidet, ist die Entscheidung jedes Einzelnen.

Links zum Thema:
Altenpflegeheim Baan-Farang in Surin
Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) für Vorsorgevollmachten

Siehe auch die Rubriken:
Sterbevorsorge
Rechtsanwälte für thailändisches Recht
Altersruhesitz
Rentenzahlung nach Thailand
Zahlung der Beamtension nach Thailand
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