▪︎ Der erste Visumantrag muss eine Krankenversicherung oder staatliche Sozialhilfe mit einer Mindestdeckung von 100.000 US-Dollar oder 3 Millionen THB für medizinische Ausgaben und die Behandlung von Covid-19 umfassen.
▪︎ Bei Anträgen auf Verlängerung des Aufenthalts muss eine Auslandskrankenversicherung oder eine ausländische Sozialhilfe nachgewiesen werden. Dies muss von einer zuständigen Regierungsbehörde, wie einer ausländischen Botschaft in Thailand oder dem Außenministerium des Landes, beglaubigt werden.
▪︎ Verweigert ein Versicherer den Versicherungsschutz aufgrund gesundheitlicher Risiken, müssen Visumantragsteller zusätzliche Dokumente einschließlich des Ablehnungsschreibens sowie Wertpapiere, Kautionen oder andere Werte von mindestens 3 Millionen THB nachgewiesen werden.