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Thai verlässt Deutschland für länger als 180 Tage
Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen Auslandsaufenthalt

Viele thai-deutsche Ehepaare wollen, nachdem sie ins Rentenalter gekommen sind, wechselweise in Deutschland sowie in Thailand leben. Dabei ist die rechtliche Lage bezüglich des Erhalts des deutschen Aufenthaltstitels (Visum) für den Ehepartner bzw. für Kinder mit thailändischer Staatsangehörigkeit vielen Betroffenen unklar.

Da viele Mythen diesbezüglich verbreitet werden, möchte ich an dieser Stelle, mit klarer und einfacher Formulierung, ein wenig zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.

Nach
§ 51 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) verfällt der Aufenthaltstitel, wenn Deutschland länger als 180 Tage verlassen wird.
Ausnahmen

● Ausländer die eine Niederlassungserlaubnis besitzen und mit einem deutschen Ehepartner zusammenleben.

● Ausländer die eine Niederlassungserlaubnis besitzen und bereits über 15 Jahre in Deutschland legal leben und auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

● Ausländer die ihren Pflicht-Wehrdienst in ihrer Heimat ableisten müssen, haben eine Frist von bis zu 3 Monaten nach ihrem Wehrdienst, in der sie spätestens wieder in Deutschland einreisen müssen. Bei einem freiwilligen Wehrdienst verfällt dies.

In allen anderen Fällen kann die Ausländerbehörde in begründeten Fällen diese Frist auch verlängern. Dies muss allerdings schon vor der Ausreise aus Deutschland beantragt werden.

Die hier erwähnten Personengruppen und somit auch viele thai-deutsche Ehepaare sind somit von der einschränkenden Regelung, Deutschland nur maximal sechs Monate am Stück verlassen zu dürfen, nicht betroffen. Die obigen Ausführungen gehen davon aus, dass keine anderweitigen Ausweisungsgründe vorliegen.

Um eventuelle Probleme bei einer Wiedereinreise nach Deutschland vorausschauend entgegenzuwirken ist zu empfehlen sich von der Ausländerbehörde eine Bestätigung, wie nachfolgend dargestellt, ausstellen zu lassen.

Einmal Thai, immer Thai
Das thailändische Verfassungsgericht stellt fest, dass eine durch Geburt erworbene thailändische Staatsangehörigkeit niemals widerrufen werden kann.
THE NATION THAILAND vom 11.06.2020

Anmerkung von Siam-Info:
Demnach würde also die thailändische Staatsangehörigkeit auch bei Erlangung z. B. einer deutschen Staatsangehörigkeit erhalten bleiben. Ein zusätzlicher thailändischer Reisepass sollte für diese Personengruppe problemlos beantragbar sein. Damit sollte die visafreie Einreise in beiden Ländern mit dem jeweiligen Reisepass möglich sein. Die Visapflicht in Thailand und die 90-Tagemeldung sollten hinfällig sein. Warum ist dies bisher praktisch nicht möglich? Für erhellende Informationen wäre ich sehr dankbar.

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