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Visum und Einreise nach Thailand

E-Visa – Visum online beantragen
Wer sich länger als 30 Tage in Thailand aufhalten möchte, benötigt ein Visum. Seit dem 1. Januar 2024 können Visa für Thailand weltweit online über das elektronische Visumverfahren (E-Visa) beantragt werden.

Nach der Genehmigung wird das Visum per E-Mail zugestellt. Ein persönlicher Besuch der Botschaft oder des Konsulats sowie die Einsendung des Reisepasses sind grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Nach Genehmigung wird das E-Visum per E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung sollte ausgedruckt und sowohl beim Check-in der Fluggesellschaft als auch bei der Einreise den thailändischen Einwanderungsbehörden vorgelegt werden.

Offizielle Thai-E-Visa-Website
Offizielle Hilfeseite (englisch)
Offizielle Video-Anleitungg zur Antragstellung
Generalkonsulats München - Informationen auf Deutsch
Generalkonsulat Frankfurt am Main - Informationen auf Deutsch
Thailändische Botschaft Berlin - Informationen auf Deutsch

Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Visaart. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung.

Wichtiger Hinweis: Deutsche Reisepässe enthalten in der Passnummer keinen Buchstaben „O“. Bitte stattdessen die Ziffer „0“ (Null) eingeben.

Thailand Digital Arrival Card (TDAC)
Seit dem 1. Mai 2025 müssen grundsätzlich alle ausländischen Reisenden vor ihrer Einreise nach Thailand eine digitale Einreisekarte (TDAC) ausfüllen. Sie ersetzt die frühere Einreisekarte TM.6 in Papierform.

Die Registrierung muss innerhalb der drei Tage vor der Einreise erfolgen. Die TDAC ist kostenlos und gilt nicht als Visum. Bei jeder erneuten Einreise muss sie erneut ausgefüllt werden.

Achtung: Es gibt zahlreiche kostenpflichtige Internetangebote, die den Eindruck einer offiziellen Registrierung erwecken. Verwenden Sie ausschließlich die kostenlose Webseite der thailändischen Immigration.

Offizielles TDAC-Online-Formular:
https://tdac.immigration.go.th/arrival-card/#/home

Ein mit fiktiven Daten ausgefülltes Muster finden Sie hier:
TDAC-MUSTER

Warnung vor betrügerischen TDAC-Angeboten:
Bangkok Post vom 01.05.2025.

THIM-Smartphone-App
Mit der THIM-App können Reisende ihren Reisepass per Smartphone scannen und die persönlichen Daten automatisch erfassen lassen. Die App ist in das thailändische TDAC-System integriert und ermöglicht die Eingabe von Unterkunfts- und Reisedaten sowie des Reisezwecks.

Die Registrierung dauert in der Regel weniger als drei Minuten. Auch Gruppenregistrierungen mit bis zu zehn Personen sind möglich. Die einmal erfassten Daten werden gespeichert und können bei künftigen Reisen wiederverwendet werden.

THIM-App im App Store (iOS)
THIM-App im Google
Play Store (Android)

PRD The Government Public Relations Department
SIAM LEGAL
Prachinburi Provincial Immigration Office

Destination Thailand Visa (DTV)
Das Destination Thailand Visa richtet sich insbesondere an digitale Nomaden, Remote-Arbeiter und bestimmte Personengruppen, die sich länger in Thailand aufhalten möchten.

Es ermöglicht grundsätzlich einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen je Einreise. Eine einmalige Verlängerung um weitere 180 Tage ist möglich.

Die genauen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise sind bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat zu erfragen.

NATIONAL NEWS BUREAU OF THAILAND (NNT) vom 21.09.2024

Längerer Aufenthalt in Thailand

Wer sich länger in Thailand aufhält, muss neben den Visumbestimmungen auch verschiedene Meldepflichten beachten. Die Webseite der thailändischen Immigration bietet umfassende Informationen und ermöglicht die Erledigung einiger Vorgänge auch online.


90-Tage-Meldung (TM.47)

Ausländer, die sich länger als 90 Tage ununterbrochen in Thailand aufhalten, müssen ihre Anschrift alle 90 Tage bei der Immigration melden. Die Meldung ist kostenlos.

Sie kann persönlich, unter bestimmten Voraussetzungen per Einschreiben oder online erfolgen.


Bei der Online-Meldung ist das vorgeschriebene Zeitfenster zu beachten: Sie ist frühestens 15 und spätestens 7 Tage vor dem Meldetermin möglich.

Online-Meldung der Immigration
Anleitung zur Online-Meldung
Ausfüllmuster Meldeformular TM. 47

Wird Thailand zwischenzeitlich verlassen, beginnt die 90-Tage-Frist nach der erneuten Einreise von vorn.


Wohnsitzmeldung (TM.30)
Die TM.30-Meldung ist von der 90-Tage-Meldung zu unterscheiden. Sie dient der Registrierung der Unterkunft eines Ausländers.

Grundsätzlich ist der Vermieter, Hauseigentümer oder Betreiber einer Unterkunft dafür verantwortlich, den Aufenthalt eines Ausländers innerhalb von 24 Stunden bei der Immigration zu melden.

Auch wer privat wohnt, sollte darauf achten, dass die Meldung tatsächlich erfolgt.
TM.30-Online-System


Re-Entry Permit

Wer Thailand während eines laufenden Aufenthalts auf Grundlage einer Aufenthaltsverlängerung verlassen möchte, sollte vorher ein Re-Entry Permit beantragen.

Ohne diese Genehmigung erlischt grundsätzlich die bestehende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausreise. Das Re-Entry Permit sichert deren Fortbestand bis zur Rückkehr.

Bei Visa mit mehrfacher Einreiseberechtigung ist ein zusätzliches Re-Entry Permit während der Gültigkeit des Visums normalerweise nicht erforderlich.
Ausfüllmuster Re-Entry Permit TM .8


Krankenversicherungspflicht für Non-Immigrant-Visum O-A
Für die Beantragung eines Non-Immigrant-Visums O-A (Long Stay) ist eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 Millionen Baht vorgeschrieben. Anerkannt werden thailändische und ausländische Versicherungen sowie bestimmte staatliche Gesundheitsleistungen und andere zugelassene Absicherungen.

Die hier genannten Anforderungen betreffen nicht das
Non-Immigrant O (Retirement).
Thailändische Immigration

Thailändisches Außenministerium
Thai General Insurance Association


Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer (Overstay)

Die genehmigte Aufenthaltsdauer darf keinesfalls überschritten werden. Bei einem Overstay drohen Geldstrafen, Einreiseverbote und unter Umständen Haft sowie Abschiebung.

Die Geldstrafe beträgt grundsätzlich 500 Baht pro überschrittenem Tag, höchstens jedoch 20.000 Baht.

Achten Sie deshalb immer auf das im Reisepass eingetragene Datum des erlaubten Aufenthaltsendes.


Krankheit oder Unfall

Wer wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht rechtzeitig ausreisen kann, sollte sich unverzüglich mit der Immigration in Verbindung setzen.

Ein ärztliches Attest allein verlängert die Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch. Über eine mögliche Verlängerung entscheidet die Immigration.

Weitere Informationen

Einreise über automatische Passkontrollen (eGates)

Thailand bietet an ausgewählten Flughäfen automatische Einreisekontrollen an. Welche Reisenden diese nutzen können, hängt unter anderem von ihrer Staatsangehörigkeit und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
VisasNews vom 21.09.2026

Einmal Thai, immer Thai
Die thailändische Staatsangehörigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits durch Geburt erworben werden. Das thailändische Verfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass eine durch Geburt erworbene thailändische Staatsangehörigkeit nicht einfach aberkannt werden kann.
THE NATION THAILAND vom 11.06.2020


Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts
Am 27.06.2024 trat das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Seitdem können Deutsche eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihre deutsche aufgeben zu müssen. Auch bei einer Einbürgerung in Deutschland ist die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht grundsätzlich möglich.

Thailändische Staatsbürger müssen somit bei einer Einbürgerung in Deutschland ihre thailändische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Wer weiterhin die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, kann mit einem gültigen thailändischen Reisepass nach Thailand einreisen und benötigt kein Visum.
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Formulare

Ausfüllmuster


Weitere offizielle Informationsquellen

Siehe auch die Rubriken


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