Siam-Info.de
Visum für Thailand
Ab dem 01.01.2024 E-Visa in allen Thai-Botschaften/Konsulaten
Kopien der genehmigten E-Visa werden den Antragstellern per E-Mail zugesandt. Das Aufsuchen des Konsulats bzw. der Botschaft und auch das Zusenden des Reisepasses sind damit nicht mehr erforderlich.
Offizielle Thai-E-Visa-Website
Offizielle Hilfeseite (englisch) 
Offizielle Video-Anleitung
Hilfeseite des Generalkonsulats München (deutsch)
Thailand Digital Arrival Card (TDAC)
Die TDAC ist ein Online-Formular, das die bisherige TM.6-Ankunftskarte in Papierform ersetzt.
Wer muss die TDAC einreichen?
Alle Ausländer, die nach Thailand einreisen, müssen das TDAC-Formular online ausfüllen. Thailändische Staatsbürger sind somit nicht betroffen.
Wann muss man die TDAC einreichen?
Ausländer müssen drei Tage vor der Einreise nach Thailand das TDAC einreichen.
Welche Kosten fallen an?
Die TDAC ist völlig kostenfrei.
Ist die TDAC ein Visum?
Bei der TDAC handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um ein digitales Ankunftssystem.
Können mehrere Personen zusammen angemeldet werden?
Während des Ausfüllens gibt es eine Option, weitere Personen zuzufügen.
Können später noch Änderungen vorgenommen werden?
Die eingegebenen Daten können jederzeit vor der Reise noch aktualisiert werden.
Welche Informationen werden verlangt?
Passdaten, persönliche Daten, Reiseinformationen, Informationen zur Unterkunft in Thailand sowie eine Gesundheitserklärung.
Wie erreiche ich die TDAC?
Das TDAC-Online-Formular ist unter folgender Webadresse zu erreichen: https://tdac.immigration.go.th/arrival-card/#/home
Warnung vor Websiten, die gefälschte digitale Einreisekarten anbieten
Bangkok Post vom 01.05.2025
Nachfolgend ein mit fiktiven Daten ausgefüllte Musterformular: TDAC-MUSTER
Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Sie soll im Dez. 2024 online gehen und im Juni 2025 verpflichtend sein. ETA ermöglicht es, die automatischen Tore der Einwanderungskontrollen zu nutzen.
SIAM LEGAL
Update: Einführung von ETA verschoben
Es wird empfohlen, die Updates der Einwanderungsbehörde zu verfolgen, um Informationen zum Starttermin des ETA-Systems zu erhalten.
THE NATION vom 24.09.2024
Destination Thailand Visa (DTV) für digitale Nomaden
Das DTV erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen in Thailand, mit der Option, den Aufenthalt um weitere 180 Tage zu verlängern.
NATIONAL NEWS BUREAU OF THAILAND (NNT) vom 21.09.202
Da die thailändischen Konsulate und die thailändische Botschaft inzwischen sehr detaillierte Informationen, in deutscher Sprache, zu den einzelnen Visaarten bereitstellen, verweise ich hiermit auf diese amtlichen Quellen:
Königlich Thailändisches Generalkonsulat München
Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Königlich Thailändische Botschaft Berlin
Deutsche Reispässen haben in der Passnummer keinen Buchstaben
„O“,
Bitte immer stattdessen die Ziffer
„0“ (Null)
eingeben.
Tourismusportal soll Reisen nach Thailand erleichtern
Die Website Entry Thailand soll bei der Bewältigung der komplexen Einreisebestimmungen helfen.
Touristenpolizei startet mobile App für schnellere Raktion bei Notfällen
Die App "i lert u" verwendet GPS, um Touristen zu lokalisieren, die Hilfe benötigen. Benutzer können über die Anwendung Fotos von einem Vorfall machen. Das System verbindet sich mit der Notrufzentrale 1155 worauf eine Touristenpolizeieinheit in der Nähe entsendet wird.
THE NATION THAILAND vom 16.12.2021
Visumverlängerungen Bangkok nun online möglich
Der Antrag kann über folgende Website gestellt werden. Zur Prüfung der Identität ist allerdings ein Erscheinen bei der Immigration Chaeng Wattana Road notwendig. Es ist geplant diesen Service später landesweit anzubieten.
Bangkok Post vom 09.11.2022
Bei einem längeren Aufenthalt in Thailand ist einiges zu beachten
Die Website der Immigration bietet neben umfassenden Informationen die Möglichkeit Termine zu vereinbaren oder auch die Möglichkeit einige Vorgänge, wie z. B. die 90-Tage-Meldung online zu erledigen.
Krankenversicherungspflicht für Non-Immigrant-Visa O-A
Meldepflicht
Wohnsitzmeldung
Re-Entry Permit
Overstay
Krankheit
Seit dem 31.10.2019 besteht für ein Non-Immigrant-Visa O-A Krankenversicherungspflicht
Laut Auskunft der Immigration sind die bereits hier lebenden Rentner mit einem Non-Immigrant-Visa O, bei ihrer jährlichen Verlängerung ihres Visums nicht betroffen.
Originaldokument Immigration Bureau (PDF)
(englischer Text etwas weiter unten im PDF-Dokument)
Über die Thai General Insurance Association bieten thailändische Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife für Expats an. ➜
Meldepflicht
90-Tage-Meldung
Auch Inhaber eines „Jahresvisums“ müssen sich alle 90 Tage bei der Immigration melden. Eine Nichtbeachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen. Früher musste stets erneut ein Meldeformular ausgefüllt werden. Dies entfällt nun, da der Beamte unter Verwendung der bereits gespeicherten Computerdaten, dieses selbst ausdruckt. Der Vorgang ist kostenfrei. In Pattaya z. B. nimmt diese Prozedur in der Regel nur wenige Minuten in Anspruch.
90-Tage-Meldung via Postversand
Es besteht auch die Möglichkeit, die 90-Tage-Meldung per Postversand abzuwickeln. Der Versand muss via Einschreiben erfolgen und Rückporto und die erforderlichen Unterlagen (Kopie Reisepass, Einreisekarte, Meldekarte) müssen beigelegt werden. Da die erste Meldung ohnehin ein Erscheinen bei der Immigration erfordert, sollte dies genutzt werden, um die Details zu erfragen.
90-Tage-Meldung online
Inzwischen besteht die Möglichkeit, sich für die 90-Tage-Meldung hier online registrieren. Dies ist allerdings nur in dem Zeitfenster von 15 Tagen bis 7 Tagen vor dem eigentlichen Termin möglich. Sollte die Bestätigungs-E-Mail nicht eingehen, schauen Sie sicherheitshalber auch einmal in den Spamordner. Hier eine detailierte Anleitung.
Wohnsitzmeldung
Bei Touristen übernimmt das jeweilige Hotel die Wohnsitzmeldung. Die Wohnsitzmeldung bitte nicht mit der 90-Tage-Meldung verwechseln!
TM30-Regeln gelockert
Zukünftig müssen Vermieter nicht mehr jedes Mal, wenn ein Ausländer von einer Reise zurückkehrt, ein TM30-Formular einreichen. Diese Änderung dürfte das Reisen im Land erleichtern. Die Pflicht, beim ersten Eintreffen innerhalb von 24 Stunden ein TM30-Formular bei der Einwanderungsbehörde einzureichen, bleibt allerdings bestehen. Die neue Regelung tritt am 30.06.2020 in Kraft.
Anwaltskanzlei Tilleke & Gibbins International vom 18.06.2020
Ab dem 15. September 2023 neues Meldesystem (TM.30)
Hauseigentümer können zur Meldung bei ihnen wohnender Ausländer das bisherige System nicht mehr nutzen. Sie müssen sich im neuen System anmelden: https://tm30.immigration.go.th/tm30/#/login
TM.28-Meldepflicht weitgehend aufgehoben
thaivisa vom 20. Februar 2020
Für die meisten Ausländer dürfte sich, durch die lange Liste der Ausnahmen, die TM.28-Meldepflicht nun erübrigen. Leider hat sich bezüglich der TM.30-Meldepflicht des Hauseigentümers allerdings nichts geändert. Für Ausländer, die z. B. im Haus ihrer Gattin wohnen, hält sich die Erleichterung daher in engen Grenzen. Umzüge müssen ohnehin weiterhin gemeldet werden.
Re-Entry Permit Ausfüllmuster
Besitzer eines Non-Immigrant-Visums müssen vor einer Ausreise ein “Re-Entry Permit” beantragen. Ohne diese Beantragung verfällt dieses Visum.
Overstay
Vermeiden Sie unbedingt die Aufenthaltsdauer Ihres Visums zu überschreiten. Ein einzelner Tag wird bei der Ausreise evtl. noch toleriert. Für jeden überschrittenen Tag wird bei der Ausreise ein Bussgeld von 500 Baht fällig. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht, der bei späteren Visaanträgen zu Problemen führen kann. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle mit abgelaufenem Visum angetroffen werden, können Sie mit Haft und Abschiebung rechnen. Längerfristige Überschreitungen führen zu hohen Geldstrafen bzw. Haftstrafen.
Krankheit
Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind, die Laufzeit Ihres Visums einzuhalten, müssen Sie ein ärztliches Attest vorweisen. Bescheinigungen von staatlichen Krankenhäusern werden von der Ausländerbehörde anerkannt. Bei Privatkliniken wird gegebenenfalls eine Bestätigung durch eine staatliche Klinik gefordert.
Einmal Thai, immer Thai
Das thailändische Verfassungsgericht stellt fest, dass eine durch Geburt erworbene thailändische Staatsangehörigkeit niemals widerrufen werden kann.
THE NATION THAILAND vom 11.06.2020
Deutsche Bundesregierung – Modernisierung des Staatangehörigkeitsrechts
Am 27.06.2024 trat das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Neben diversen Änderungen bezüglich der Einbürgerung muss nun die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Doppelstaatlichkeit wird nun anders als vorher, ohne Beantragung, einfach hingenommen. Thailändische Staatsbürger müssen also, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, ihre bisherige thailändische Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Wenn diese nun mit ihrem thailändischen Reisepass nach Thailand einreisen, benötigen sie nun kein Thai-Visum mehr.
Thais, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und deswegen ein Thai-Visum benötigen, werden in der Regel die Thai-ID-Karte schon besitzen und sollten sich nun noch zusätzlich noch den thailändischen Reisepass zulegen. Wie diese sich nun von den bisherigen Visaauflagen entbinden lassen können, wird mit dem Immigrationbüro abzuklären sein.
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Downloadmöglichkeiten für Formulare der Immigration
Links zur offiziellen Quelle sowie Hinweise, wie sich diese Formulare ausfüllen lassen.
Downloadmöglichkeiten
Ausfüllmuster
Thailand Digital Arrival Card (TDAC)
Verlängerung Non-Immigrant-Visum TM. 7
Re-Entry Permit TM .8
Meldeformular TM. 47
Visa-Informationen
Immigration Bureau
Königlich Thailändische Botschaft Berlin
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat Hamburg
Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Ministry of Foreign Affairs Kingdom of Thailand
Siehe auch die Rubriken:
Adressliste der Botschaften
Rechtsanwälte für thailändisches Recht
Visum Thai in Deutschland:
”Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen eines Auslandsaufenthaltes”
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